Cookie-Richtlinie
Was sagt § 25 TDDDG zu Cookies?
Nach § 25 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) braucht das Speichern oder Auslesen von Informationen auf Ihrem Gerät Ihre Einwilligung. Grundlage sind klare und umfassende Informationen. Ausgenommen ist, was für den Dienst, den Sie angefordert haben, unbedingt erforderlich ist.
Diese Regel gilt für roosterbetcasinos.de. Die Seite ist eine Informationsseite über Rooster Bet und nicht der Betreiber Novatrix SRL.
Welche Arten von Cookies setzt die Seite?
Notwendige Cookies
Sie sorgen dafür, dass die Seite angezeigt wird und funktioniert, etwa durch die Speicherung Ihrer Cookie-Auswahl. Sie brauchen keine Einwilligung, weil sie für den angefragten Dienst unbedingt erforderlich sind.
Optionale Cookies
Dazu zählen Cookies zur Reichweitenmessung oder zur Analyse der Nutzung. Sie werden nur mit Ihrer Einwilligung gesetzt. Ohne Einwilligung bleiben sie aus, und die Seite lässt sich weiter lesen.
Warum setzt die Seite Cookies?
Notwendige Cookies halten die Seite funktionsfähig. Optionale Cookies zeigen, welche Inhalte gelesen werden, damit die Seite verbessert werden kann. Die Seite hat keine Konten und keine Formulare, deshalb dienen Cookies hier nicht der Anmeldung.
Wie ändere oder widerrufe ich meine Einwilligung?
Sie können Ihre Auswahl jederzeit ändern. Dafür löschen Sie die Cookies der Seite in den Einstellungen Ihres Browsers. Beim nächsten Aufruf wird die Einwilligung erneut abgefragt. Die meisten Browser erlauben außerdem, Cookies von Drittanbietern oder alle Cookies zu blockieren.
Ein Widerruf gilt für die Zukunft. Bereits erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.
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Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie auf der Seite „Datenschutz“.